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SBB ändert Bussenkatalog noch nicht
Auch nachdem das Bundesamt für Verkehr einem Fahrgast der SBB Recht gegeben hat möchte die SBB ihren Bussgeldkatalog noch nicht anpassen.
Ein Passagier hatte beim Bundesamt für Verkehr eine Beschwerde eingereicht. Der Fahrgast war mit einem gültigen Fahrticket der zweiten Klasse in der ersten Klasse unterwegs. Die SBB wollte ihn gleich bestrafen, wie wenn er kein Ticket gehabt hätte. Nach Auffassung des BAV ist dies nicht zulässig. Das Bundesamt für Verkehr hat die SBB nun angewiesen die Zuschläge "nach Verschulden" zu unterscheiden. Dies passt der SBB ganz und gar nicht. Sie hat Berufung beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Ob sie damit durchkommen wird ist mehr als fraglich. Sicher ist allerdings, bis zum Gerichtsentscheid bleibt alles beim alten.